Unsere Leistungen

Alle Führerscheine im Überblick

Hier finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen. Klicken Sie einfach unter der gewünschte Klasse auf die Punkte die Sie interessieren!

Für deinen Führerschein brauchst du

  • ausgefüllten + unterschriebenen Führerscheinantrag
  • Biometrisches Passbild vom Fotografen
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Kopien von deinen Personalausweis + Unterschrift

Auto

Das Auto ist nach wie vor die Nummer 1 unter den Verkehrsmitteln und für die meisten jungen Menschen ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Umso verständlicher, dass die Führerscheinklasse B am häufigsten erworbenen wird. Sie berechtigt den Besitzer zum Führen eines PKW – sogar mit Anhänger bis zu 750 kg.

Was man alles mit der Klasse „B“ und „BF 17“ fahren darf

Kraftfahrzeuge- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff 2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: L , AM
Mindestalter: 18 Jahre , begleitend 17 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe- Kurs
(nur bei Ersterteilung)

Zusätzliches zum „Begleitenden Fahren mit 17 Jahren

Befristung der Fahrerlaubnis: Bis 18 Jahre nur mit Begleitung!
Einschluss der Klassen: L , AM, ab 16 Jahren auch ohne Begleitung

Anhängerführerschein „B 96″ (Schlüsselzahl 96) 

Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung : Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.

Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

Anhängerführerschein Klasse BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre

Das sind zum Beispiel:

  • Eine Zugkomination aus einem Pkw oder kleinem Lkw mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Eine Theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten


Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest

Motorrad

Freiheit, Geschwindigkeit und Zusammengehörigkeit. Schon Verkehrsteilnehmer unter 18 Jahren können dort die Fahrerlaubnis erwerben. Ab 18 Jahren dürfen Zweiradfahrer mit der Führerscheinklasse A auch Motorräder mit höherer Geschwindigkeit führen.

Was man alles mit der Klasse „A unbeschränkt“ fahren darf

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung von A1 oder A2 auf A:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Hinweis:
Auch wer die Klassen 2,3, oder 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
Mindestalter: 24 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1. Hilfe-Kurs
(nur bei Ersterteilung)

Was man alles mit der Klasse „A 2“ fahren darf

Krafträder – (auch mit Beiwagen)

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW ( 48 PS )

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung von A1 auf A:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Hinweis:

Auch wer die Klassen 2,3, oder 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe-Kurs
(nur bei Ersterteilung)

Was man alles mit der Klasse „A1“ fahren darf

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und keiner durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH).

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
12 Grundstoff 6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Stoff 4 klassenspezifischer Stoff

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und bei Ersterteilung:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach abgeschlossener Grundausbildung und erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe-Kurs
(nur bei Ersterteilung)

Was man alles mit der Klasse „AM“ fahren darf

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

-leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L 1e-B nach Artikel 4 Abs. 2 a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von 2- oder 3-rädrigen und 4-rädrigen Fahrzeugen (ABI.L 60 L 60 vom 02.03.2013, S. 62). Mit: max. 50 cm3 Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung.

– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L 2e nach Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L t60 vom 02.03.2013, S. 52) mit: max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als zwei Sitzplätze.

– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L 6e nach Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (ABI.L 60 vom 02.03.2013, Seite 52) mit: max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm3 Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als zwei Sitzplätze, max. 6 kW und max. 4 kW bei Straßen-Quads.

 

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Ersterteilung
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Stoff

Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung – keine besonderen Ausbildungsfahrten

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45 biometrisch
1 Sehtest
1 Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe-Kurs

Was man alles mit der „Mofa Prüfbescheinigung“ fahren darf:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
6 spezieller Mofaunterricht , bzw. 4 Grundstoff und 2 spezifischer Unterricht A.

Die praktische Mindestausbildung:

Bei Einzelausbildung mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten.
Bei Gruppenausbildung (höchsten 4 Teilnehmer) mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten (2 Teilnehmer 1 Mofa).

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Mindestalter: 15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Antragsunterlagen: 1 Lichtbild 35 x 45